Fragen & Antworten

Sie haben noch weitere Fragen zu technischen Themen? Hier sammeln wir im Laufe des Projekts Antworten zu Ihren technischen Anfragen. Schauen Sie gerne immer mal wieder vorbei!

Ablauf der Gasumstellung


Wie sieht der Zeitplan der Gasumstellung für das Netzgebiet der enercity Netz GmbH aus?

Das Netzgebiet wird in drei Umstellbereiche unterteilt:

  • Langenhagen
  • Hannover-Ost (östliche Stadtteile, Alt-Laatzen, Laatzen-Mitte und Grasdorf, Hemmingen Westerfeld)
  • Hannover-West (westliche Stadtteile, Stadt Ronnenberg plus Ortsteile Benthe und Empelde, Stadt Seelze)

Der Umstellungsprozess beginnt Mitte 2021 in Langenhagen und Hannover-Ost und läuft insgesamt bis 2025. Die Umstellung erfolgt nicht stadtteilweise, sondern nach den technischen Gegebenheiten des Gasnetzes. Deshalb kann es durchaus sein, dass benachbarte Häuser zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten von uns angeschrieben, erfasst und angepasst werden



Wie viele Gasgeräte müssen in Hannover angepasst werden?

Es müssen etwa 260.000 Gasgeräte auf H-Gas-Tauglichkeit geprüft und angepasst werden.



Welche Arbeiten nimmt der Techniker während der Erfassung vor?

Alle Gasgeräte und der jeweiligen Gesamtzustand, die Zählerstände und ausführungsverhindernde Mängel in der Installationsanlage werden dokumentiert. Das beinhaltet:

  • Durchführung einer Sichtprüfung (Istzu­standsanalyse), einer Abgasanalyse, einer Ionisationsstrommessung, Prüfung der eingestellten Gerätebelastung und ggf. Nachregulierung an jedem Gasgerät
  • Fotodokumentation und elektronische Erfassung der Geräte und Typen­schilder
  • Inaugenscheinnahme der Leitungsanlage, Überprüfung der Raumluft auf Methan­konzentration und Erfassung des Gaszählerstands
  • Ausstellung eines Mängelberichts bei erkennbaren Mängeln, sowohl z. B. bei fehlender Wartung als auch bei augenscheinlich erkennbaren Installationsmän­geln, die Gefahr für Leib und Leben bedeuten oder die Arbeitsausführung der Geräteanpassung behindern


Welche Arbeiten nimmt der Techniker während der Anpassung vor?

Je nach Gerätetyp und abhängig von den Herstellervorgaben sind folgende Arbeiten möglich:

  • Prüfung des augenscheinlichen Zustandes des Gerätes
  • Einstellung des Gasgerätes gemäß Herstellervorgabe mit der Düsendruckmethode, der volumetrischenn Methode, der Differenzdruckmethode oder der CO2- bzw. O2-Einstellung mit und ohne Düsen-/Blenden-/Drosselwechsel auf die Nennwerte des Gerätes oder auf die vom Installateur eingestellten und gekennzeichneten Werte
  • Funktionskontrolle der Anlage
  • Fotografieren von Gerät und technischen Komponenten (Typenschild, Gasregelblock, Düsenstock)
  • Durchführung von Abgasmessungen in Klein-/Startlast und in Teil-/Volllast zur Prüfung der Mess- und Grenzwerte

Wichtig: Unsere Techniker beheben keine Mängel. Dies ist allein die Aufgabe der Vertragsinstallateure.



Wie können Sie uns unterstützen?

Bitte unterstützen Sie uns bei der Aufklärung des Kunden im Rahmen der Gasumstellung.

Wenn möglich, beheben Sie Mängel bitte kurzfristig. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der 0511.430.2820 zur Verfügung.

Wie bekannt, werden Änderungen an Kundenanlagen, insbesondere Gerätetausch und -stillegung, über den Online-IBA mittgeteilt.

Wenn Sie Gasgeräte, bei denen der Support der Hersteller ausgelaufen und kein Umstellungsmaterial mehr erhältlich ist, noch anpassen können, senden Sie bitte die ausgefüllte „Verantwortungsübernahmeerklärung“ an uns.



Wer bezahlt die Gasumstellung beim Kunden?

Die Anpassung anpassungsfähiger Gasgeräte auf H-Gas verursacht keine direkten Kosten beim Kunden. Die Kosten werden über die Netzentgelte auf alle Gasnetzkunden in Deutschland umgelegt. Unabhängig von der Gasbeschaffenheit ändert sich der Preis je kWh mit der Gasumstellung nicht.

Sollte ein Gerät aber nicht anpassbar sein oder Mängel aufweisen, die eine Anpassung verhindern, müssen die Kosten nach jetzigem Gesetzesstand vom Besitzer/Verantwortlichen des Gerätes getragen werden.



Was bedeuten die Aufkleber auf den Gasgeräten?

Es handelt sich hierbei um Kennzeichnungen, die von unseren Technikern angebracht werden. Sie geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. So sind Sie als Installateur oder Schornsteinfeger immer über den aktuellen Einstellungszustand des Gasgeräts informiert. Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben.



In welchem Zustand müssen sich die Gasgeräte befinden?

Die Gasgeräte müssen in einem funktionsfähigen und ordnungsgemäß gewarteten Zustand sein.



Welche Grenzwerte der Abgasmessung gelten?

Bei der Erfassung und bei der Anpassung vor dem Schalttermin wird in Vorbereitung der Gasumstellung grundsätzlich ein Kohlenmonoxidgehalt im Abgas von unverdünnt größer 300 ppm, gemessen mit Mehrlochsonde, beanstandet. Nach der H-Gasschaltung gilt ein Wert vom 500 ppm. Ab 1.000 ppm CO unverdünnt wird in jedem Fall das Gasgerät gemäß DVGW-Regelwerk gesperrt. Diese Werte gelten sowohl in der Klein- und Startlast als auch in der Teil- und Volllast.



Mein Kunde meldet eine Störung am Gasgerät. Was muss ich beachten?

Sollte nach unserem Kundenbesuch im Rahmen der Gasumstellung ein Problem an der Anlage auftreten und der Kunde wendet sich an Sie, dann informieren Sie bitte zuerst die enercity Netz GmbH unter der Nummer 0511.430.2820, bevor Sie an der Anlage arbeiten. Wir haben an dieser Stelle die Pflicht und das Recht auf Nachbesserung. Ansonsten hat der Kunde die Kosten selbst zu tragen.

Die von uns beauftragten Techniker werden keine Reparaturen oder Wartungen durchführen und keine Geräte austauschen. Diese Arbeiten werden weiterhin von Ihrem Handwerk ausgeführt.


Fragen zu Mängeln und nicht anpassbaren Gasgeräten


Was passiert mit Gasgeräten, die nicht anpassbar sind?

Nicht anpassbare Geräte sind im Auftrag des Gasnetzkunden durch den Vertragsinstallateur seines Vertrauens zu tauschen oder stillzulegen.



Ich habe einen Mängelbericht vom Kunden erhalten. Was ist zu tun?

Wenn unsere Techniker einen Mangel am Gasgerät feststellen, dokumentieren sie diesen in einem Mängelbericht. Der Gasnetzkunde ist verpflichtet, diesen Mangel innerhalb von vier Wochen durch einen Vertragsinstallateur beheben zu lassen. Bitte unterstützen Sie Ihre Kunden im Falle eines Mangels und bestätigen Sie die Behebung auf der jeweiligen Mängelerledigungskarte. 

Senden Sie uns die Mängelerledigungskarte umgehend, nach erfolgter Beseitigung des Mangels, zurück.

Sollte Ihnen ein Mängelbericht vorliegen und Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter der Nummer 0511.430.2820 an.



Wer zahlt eine Mängelbehebung?

Der Eigentümer des Gasgeräts ist für den einwandfreien Betrieb seiner Anlage verantwortlich, daher geht die Mängelbehebung zu Lasten des Eigentümers.



Das Gasgerät meines Kunden wurde gesperrt. Was ist zu tun?

Auf dem vorliegenden Mängelbericht ist der Grund für die Sperrung verzeichnet. Der anpassungs- oder sicherheitsrelevante Mangel ist durch den Fachhandwerker zu prüfen und zu beheben. Bitte unterstützen Sie Ihre Kunden im Falle eines Mangels und bestätigen Sie uns die Behebung auf der jeweiligen Mängelerledigungskarte. 

Senden Sie uns die Mängelerledigungskarte umgehend, nach erfolgter Beseitigung des Mangels, zurück. Sollte Ihnen ein Mängelbericht vorliegen und Sie dazu Fragen haben, rufen Sie uns gerne unter der Nummer 0511.430.2820 an.


FAQ-Liste Kunde (deutsch)

Weitere Sprachen finden Sie unter dem Menüpunkt Fremdsprachen.

Sie haben noch Fragen?

Zu allgemeinen Themen der Gasumstellung rufen Sie uns gerne unter der folgenden ServiceNummer an.

0800.36372489

Bei technischen Problemen melden Sie sich unter

0511.430.2820