Das Wichtigste vorweg: Sie müssen nichts tun ...

... bis wir Sie anschreiben. Sie erhalten rechtzeitig Informationen und Terminankündigungen von uns, dann erst startet die Gasumstellung in Ihrem Haushalt.

Nun zur Liste: Diese Liste lebt. Wir erweitern Sie ständig um neue Informationen, die Ihnen wichtig sind und die Sie bei uns angefragt haben. Ihre Frage ist nicht dabei? Melden Sie sich gerne bei uns und erhalten Sie eine Antwort von unseren Experten.

Fragen zur Anpassung


Welche Gasgeräte müssen angepasst werden?

Alle anpassungsfähigen Gasgeräte müssen auf H-Gas angepasst werden. Wurden in einem Haushalt mehrere Gasgeräte erfasst, erhalten Sie ggf. für jedes einen eigenen Termin. Das liegt an den unterschiedlichen technischen Vor­aussetzungen und Anpassungszeitpunkten für jedes Gerät. Selbstverständlich versuchen wir den Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten und, wenn möglich, alle Gasgeräte an einem Termin anzupassen.

 



Was muss ich tun, wenn ein neues Gasgerät eingebaut wurde?

Neue Gasgeräte, die noch nicht durch die enercity Netz GmbH erfasst wurden, müssen durch Ihr Vertragsinstallationsunternehmen über den Online-Inbetriebsetzungsauftrag umgehend gemeldet werden. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie die Meldebestätigung Ihres Vertragsinstallationsunternehmens als Kopie anfordern. So können auch Sie sicher sein, dass das neue Gasgerät gemeldet wurde.

Eine Ausnahme bilden Gasherde/Gaskochmulden, die ohne ein Vertragsinstallationsunternehmen an einer Gassteckdose angeschlossen werden können. In diesem Fall bitten wir Sie, uns das neue Gerät unverzüglich, mit Foto vom Typenschild und dem Aufstellplatz des Gasgerätes, zu melden.

Wichtig: Ab vier Wochen vor der H-Gas-Schaltung bis zum Schalttermin sollten Gasgerätewechsel vermieden werden. Sollte dennoch zwingend ein Gasgerät getauscht werden müssen (z. B. Gasgerät defekt), bitten wir Sie um eine sofortige Mitteilung.



Wie lange vor Schaltung dürfen Zähler eingebaut und neue Geräte installiert werden?

Ab  vier Wochen vor der H-Gas-Schaltung bis zum Schalttermin werden von enercity netz  keine neuen Zähler mehr eingebaut. Auch ein  Gasgerätewechsel sollte in diesem Zeitraum  vermieden werden. Sollte dennoch zwingend ein Gasgerät getauscht werden müssen (z. B. Gasgerät defekt), bitten wir Sie um eine sofortige Mitteilung. Bitte achten Sie darauf, dass das Vertragsinstallationsunternehmen das Gasgerät gleich auf H-Gas einstellt.

In Wohnungen oder Objekten, die in diesem Zeitraum saniert werden, sollten planbare Gerätewechsel vermieden und erst nach der H-Gas-Schaltung durchgeführt werden.

Den für das jeweilige Objekt vorgesehenen Schalttermin finden Sie auf unserer Website unter  www.mein-h-gas.de/umstellung/zeitplan. Dort können Sie die Objektadresse eingeben und den individuellen Schalttermin erfahren.

 



Wie läuft die Anpassung bei mir zuhause ab?

1. Sie erhalten zunächst ein Informationsschreiben zur bevorstehenden Anpassung mit:

  • einer Übersicht über alle bei Ihnen erfassten Gasgeräte und der Bitte, diese zu prüfen.
  • einem Informationsflyer zur Anpassung (mehrsprachig).

2. Außerdem erhalten Sie eine Einladung zu einer kostenlosen Online-Infoveranstaltung, in der alle Themen rund um die Anpassung erklärt werden.

3. Zuletzt erhalten Sie ein Schreiben mit Ihrem konkreten Anpassungstermin und unseren Sicherheitsflyer.

Wichtig: Die Anpassungsphase ist deutlich kürzer und somit erheblich zeitkritischer als die Erfassungsphase. Der Anpassungszeitpunkt eines Gerätes richtet sich nach seinen technischen Voraussetzungen und ist je nach Gerätetyp unterschiedlich. Teilweise ist die technische Anpassung nur in einem sehr kurzen Zeitfenster möglich. Die Termine müssen deshalb unbedingt wahrgenommen werden, da es in der Regel keinen Ersatztermin geben kann.  Im schlimmsten Fall wird bei einer Zweitanfahrt ein Gasgerät/-anschluss sofort gesperrt.

In Mehrfamilienhäusern ist es besonders wichtig, dass Anpassungstermine eingehalten werden. Wenn ein Mieter die Anpassung seines Gasgerätes nicht einhält und/oder den Zutritt zur Wohnung verweigert, kann es aus Sicherheitsgründen zur Sperrung des kompletten Hausanschlusses kommen. Es wären dann alle Wohnungen vom Gasnetz getrennt, bis die Geräte des einzelnen Mieters anpasst oder stillgelegt wurden.

Generell müssen die Gasgeräte zum Anpassungstermin aus Haftungsgründen sowohl betriebsbereit als auch in Betrieb sein. Andernfalls droht ein Mangel. Dies gilt auch bei Objekten bzw. Gebäuden, die saniert werden.



Was passiert, wenn ich meinen Termin nicht einhalte?

In wenigen  Ausnahmen ist es möglich, für ein Gerät, das sehr lange vor der Schaltung anpassbar ist, einen zweiten Anpas­sungstermin anzubieten. Wird dieser Termin nicht eingehal­ten, folgt die Sperrung des Gasgerätes/des Gasanschlusses. Wenn der Zeitraum bis zur H-Gas-Schaltung zu gering ist, um einen neuen Termin anzubieten, erhalten Sie direkt einen Termin zur Sperrung.

 



Wie wird mit Mängeln umgegangen?

Auch in der Anpassung kann es vorkommen, dass die Techniker einen Mangel feststellen. In dem Fall wird Rücksprache mit dem Bauleiter gehalten und über die Schwere des Mangels beraten.

1. Der Mangel am Gasgerät ist gering und nicht sicherheitsrelevant: Das Gerät kann angepasst werden und der Techniker erstellt einen Mängelbericht zur Beseitigung des Mangels. Dieser verbleibt am Gerät.

2. Bis zur H-Gas-Schaltung ist genug Zeit einen sicherheitsrelevanten Mangel zu beheben: Sie erhalten einen Mängelbericht mit einer Behebungsfrist von drei Wochen. Anschließend kann entweder das Vertragsinstallationsunternehmen oder, in einem neuen Termin, ein Techniker der Gasumstellung das Gasgerät auf H-Gas anpassen.

3. Die Zeit bis zur H-Gas-Schaltung ist zu gering einen sicherheitsrelevanten Mangel zu beheben: Das Gasgerät wird nicht angepasst und sofort gesperrt, um eine Gefahr für Leib und Leben zu verhindern. Sie erhalten einen Mängelbericht und der Mangel muss behoben werden. Die Wiederinbetriebnahme des Gasgerätes darf durch ein Vertragsinstallationsunternehmen nach erfolgter Anpassungsmaßnahme vorgenommen werden. Wird das Gasgerät nicht angepasst, muss ein weiterer Termin mit einem Techniker der Gasumstellung vereinbart werden. In diesem Fall darf das Gerät vor der Anpassung nicht wieder in Betrieb genommen werden.

4. Der Mangel wird nicht rechtzeitig vor der H-Gas-Schaltung behoben: Das Gasgerät bleibt gesperrt bis der Mangel behoben und das Gasgerät entweder durch ein Vertragsinstallationsunternehmen oder einen Techniker der Gasumstellung angepasst wurde (3.).

Hinweis:

• Unabhängig vom Zeitpunkt, an dem ein Mangel festgestellt wird, werden Gasgeräte mit einer Gefahr für Leib und Leben sofort gesperrt.

• Wenn sicherheitsrelevante Mängel nicht im vorgegebenen Zeitraum behoben werden, wird das Gasgerät/der Gasanschluss in jedem Fall gesperrt.

• Eine Sperrung am Gasgerät ist keine dauerhafte Lösung. Wenn ein Mangel nicht innerhalb von sechs Wochen nach Schaltung behoben wird, droht eine Sperrung des Gasanschlusses.

• Sollte Ihr Vertragsinstallationsunternehmen das Gasgerät nicht anpassen, bleibt das Gasgerät gesperrt. Ein neuer Termin zur Anpassung durch unsere Techniker ist zwingend notwendig. Daher bitten wir Sie, uns zu unterstützen, indem Sie uns zeitnah nach der Mangelbehebung die Mängelerledigungskarte zusenden und mit uns in Kontakt treten, um einen neuen Termin zur Anpassung zu vereinbaren. 



Was tue ich, wenn nach der Geräteanpassung eine Störung auftritt?

Sollte nach der Geräteanpassung im Rahmen der Gasumstellung eine Störung an Ihrer Anlage auftreten, informieren Sie bitte zuerst die enercity Netz GmbH. Sie erreichen die Störungsnummer der Gasumstellung jederzeit unter  0800.9992226. Rufen Sie uns bitte an, bevor Sie die Behebung durch ein anderes Unternehmen beauftragen. Die Nachbesserung durch enercity Netz GmbH ist für Sie kostenfrei.



Wird zum Schalttermin mein Zähler abgelesen?

Zeitnah zu Ihrem Umstelltermin erhalten Sie durch die enercity Netz GmbH eine Aufforderung Ihren Zählerstand abzulesen. Dadurch ist eine genaue Abrechnung in der Übergangsphase gewährleistet.



Was passiert, wenn ich meine Gasgeräte nicht anpassen lasse?

Laut § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes ist der regionale Netzbetreiber, bei Ihnen die enercity Netz GmbH, verpflichtet alle Gasgeräte in seinem Netzgebiet anzupassen. Gasgeräte, die nicht auf H-Gas angepasst werden können (Zutrittsverweigerung durch Gasnetzkunden), stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. In diesem Fall ist enercity netz verpflichtet Ihren Gasanschluss zu sperren.

 


FAQ-Liste Anpassung (deutsch) 
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Allgemeine Fragen


Warum muss die Versorgung von L- auf H-Gas umgestellt werden?

Deutschland ist bei der Gasversorgung seit Jahrzehnten zweigeteilt: Bei uns im Nordwesten Deutschlands und somit in räumlicher Nähe zu den Niederlanden strömt L-Gas durch die Leitungen. Das L-Gas kommt hauptsächlich aus den Niederlanden sowie aus heimischen Quellen. Das restliche Bundesgebiet wird mit H-Gas versorgt, das zu einem großen Teil zum Beispiel aus Norwegen stammt. Beide Gasnetze werden getrennt voneinander betrieben. Die Förderung von L-Gas aus deutschen und niederländischen Quellen ist bereits stark rückläufig. In wenigen Jahren exportieren die Niederlande, nach aktuellem Stand, kein L-Gas mehr nach Deutschland. Daher müssen wir unser Netz umstellen, so dass wir Sie künftig mit H-Gas statt L-Gas versorgen können. Dazu passen wir unsere Leitungen und Stationen und Ihre Geräte an. 



Worin liegt der Unterschied zwischen L-Gas und H-Gas?

Der Unterschied liegt im Brennwert. L-Gas, „Low calorific gas“, hat einen niedrigeren Brennwert. H-Gas, „High calorific gas“, hingegen hat einen höheren Brennwert. 



Wer ist von der Gasumstellung betroffen?

Alle Haushalte und Unternehmen mit einem Gasanschluss im Netzgebiet der enercity Netz GmbH.



Wer bestimmt, dass die Gasumstellung stattfinden muss?

Um die Versorgung mit Erdgas langfristig zu sichern, ist die Gasumstellung zwingend notwendig. Die Gasumstellung, fachlich auch Marktraumumstellung genannt, ist gesetzlich vorgeschrieben und im § 19 a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Für die Umsetzung ist allein der örtliche Verteilnetzbetreiber zuständig.



Wer ist zuständig für meine Gasumstellung?

Die Netzbetreiber der jeweiligen Region, in Ihrem Fall also wir, die enercity Netz GmbH. Daher haben wir auch bereits 2019 mit der Planung begonnen und organisieren nun den gesamten Prozess der Umstellung.



Wie genau sieht der Zeitplan für das Netzgebiet der enercity Netz GmbH aus?

Das Netzgebiet wird in drei Umstellgebiete unterteilt:

  • Langenhagen
  • Hannover-Ost (östliche Stadtteile, Alt-Laatzen, Laatzen-Mitte, Grasdorf und Hemmingen-Westerfeld)
  • Hannover-West (westliche Stadtteile, Stadt Ronnenberg plus Ortsteile Benthe und Empelde, Stadt Seelze)

Der Umstellungsprozess beginnt Mitte 2021 in Langenhagen und in Hannover-Ost und läuft insgesamt bis 2025. Die Umstellung erfolgt nicht stadtteilweise, sondern nach den technischen Gegebenheiten des Gasnetzes. Deshalb kann es durchaus sein, dass benachbarte Häuser zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten von uns angeschrieben, erfasst und angepasst werden.

Genauere Termine erhalten Sie rechtzeitig mit Ihrem persönlichen Terminanschreiben oder im Menü unter "Meine Umstellung – Zeitplan".



Warum muss mein Gerät angepasst werden?

Die große Mehrheit aller Gasgeräte ist aus technischen Gründen für die jeweilige Gasart, die bezogen wird, eingestellt. Nur so ist ein sicherer und effizienter Betrieb zu gewährleisten. Bei einer Änderung der bezogenen Gasart muss das Gerät angepasst werden. Ansonsten kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Geräts, bis hin zu einer Gefährdung des Betriebsorts oder des Betreibers kommen. Natürlich gibt es auch Geräte, die für den Betrieb mit L- und H- Gas geeignet sind, etwa adaptive Gasthermen, die sich selbstständig anpassen. Diese stellen jedoch eine Ausnahme dar. Sollte sich in Ihrem Haushalt ein solches Gerät befinden, so wird das von uns beauftragte Fachunternehmen dies bei der Erfassung feststellen und Sie entsprechend informieren.



Wie viele Gasgeräte müssen in Hannover umgestellt werden?

Es müssen etwa 260.000 Gasgeräte auf H-Gas-Tauglichkeit geprüft und angepasst werden.



Weiß mein Installateur über die Gasumstellung Bescheid?

Alle Installateure, die bei Ihrem Netzbetreiber als Vertragsinstallateur gelistet sind, werden von Ihrem Netzbetreiber laufend informiert und sollten Ihnen technische Fragen erklären können. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für alle Standardfälle kein Eingreifen eines Installateurs notwendig ist.



Weiß der Schornsteinfeger über die Gasumstellung Bescheid?

Alle Schornsteinfeger, die im Netzgebiet bekannt sind, werden kontinuierlich informiert.



Warum verwendet die enercity Netz GmbH nicht die Informationen von Schornsteinfeger/Vertragsinstallateur und muss stattdessen selbst in die Haushalte?

Bei der Gasumstellung bereitet die enercity Netz GmbH einen Brennstoffwechsel vor, für den strenge Regeln (DVGW-Regelwerk G 680 (A)) gelten. Es wird u. a. die Gerätesituation bewertet, das Typenschild fotografiert und Abgasmessungen durchgeführt. Die Messungen des Schornsteinfegers/Vertragsinstallateurs sind für die Gasumstellung nicht ausreichend. Der Schornsteinfeger überprüft die Sicherheit der Gasgeräte zum aktuellen Stand und führt die Abgaswegeüberprüfung nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) durch. Die gesetzlichen Grundlagen sind hier unterschiedlich.



Warum sind die Abgasmessungen der Gasumstellung anders als die von meinem Schornsteinfeger?

Die gesetzlichen Grundlagen für die Abgasmessungen sind unterschiedlich:

Der Schornsteinfeger überprüft die aktuelle Sicherheit der Gasgeräte und führt die Abgaswegeüberprüfung nach Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) durch. Ab einem CO-Wert über 500 ppm empfiehlt der Schornsteinfeger dringend eine Wartung. Bei einem CO-Wert über 1.000 ppm muss der Schornsteinfeger, in Abhängigkeit von der konkreten Gefährdungslage, eine Überprüfung spätestens nach sechs Wochen wiederholen. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Mangel behoben sein. Bei Mängeln, die eine Gefahr für Leib und Leben bedeuten, darf die Anlage nicht weiter betrieben werden.

Dieser Beurteilungsspielraum existiert bei der Vorbereitung der Gasumstellung gemäß DVGW-Regelwerk G 680 (A) nicht. Da die Gasumstellung eine Brennstoffänderung vorbereiten muss, gelten in den Grenzbereichen etwas strengere Sicherheitskriterien. Bei der Erfassung und bei der Anpassung vor dem Schalttermin wird in Vorbereitung der Gasumstellung grundsätzlich ein Kohlenmonoxidgehalt im Abgas von unverdünnt größer 300 ppm, gemessen mit Mehrlochsonde, beanstandet. Unsere Techniker müssen bei Überschreitung von 1.000 ppm CO, gemessen mit Mehrlochsonde, direkt sperren und zwar unabhängig, ob der Wert in Klein-/Start- oder Teil-/Volllast gemessen wird.



Vermischt sich bei der technischen Umstellung das bisherige L-Gas mit dem neuen H-Gas?

Nein, bei der technischen Umstellung von L- auf H-Gas kommt es zu keinem „Mischgas“. Das H-Gas schiebt das L-Gas wie einen Pfropfen vor sich her und drückt es in Richtung der Gasgeräte aus den Leitungen heraus. Sobald das L-Gas verbraucht ist, steht innerhalb weniger Minuten das H-Gas zu 100 % zur Verfügung.



Welches Gesetz regelt, dass ich die Kosten für ein Neugerät selber tragen muss, wenn mein Gerät im Rahmen der Gasumstellung nicht anpassbar ist?

Die Gasumstellung ist nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz eine gesetzliche Notwendigkeit. Alle an die öffentliche Gasversorgung angeschlossenen Geräte müssen aus Sicherheitsgründen auf die neue Gasqualität angepasst werden.

Nach § 9 Abs. 1 Kooperationsvereinbarung Gas sind die Erfassung und Anpassung von anpassungsfähigen Gasgeräten im Rahmen der Gasumstellung kostenlos. Allerdings ist in § 13 Abs. 1 Niederdruckanschlussverordnung geregelt, dass der Eigentümer eines Gasgeräts für den einwandfreien Betrieb seiner Anlage verantwortlich ist. Aus diesem Grund gehen eine Mängelbehebung oder auch ein Neukauf zwangsweise zu Ihren Lasten.


Ablauf der Gasumstellung


Wie erfahre ich, wann die Umstellung bei mir beginnt?

Sie erhalten Post von uns sobald wir starten. Die Gasumstellung der enercity Netz GmbH findet zwischen 2021 und 2025 statt.



Wie läuft der Prozess der Gasumstellung bei mir zuhause ab?

Im ersten Schritt erhalten alle Verbraucher und Eigentümer ein allgemeines Informationsschreiben zur Gasumstellung. Danach wird es zwei weitere Phasen geben: eine Erfassungs- und eine Anpassungsphase, bei denen Sie jeweils Besuch von einem Techniker bekommen. Beim ersten Besuch werden alle angeschlossenen Gasgeräte erfasst, also eine reine Zustandsermittlung. Bis zu zwei Jahre nach der Erfassung folgt ein weiterer Vor-Ort-Termin zur technischen Anpassung der Gasgeräte. Bei diesem Besuch werden, sofern notwendig, alle Geräte auf die Nutzung von H-Gas angepasst. 

Zur Qualitätssicherung prüfen wir stichprobenartig bei etwa jedem zehnten Gasgerät, ob die Erfassung und/oder die Anpassung in der Region fachgerecht durchgeführt wurden. Gegebenenfalls erhalten Sie hierzu noch einmal Besuch von unseren Technikern.



Wie erfahre ich, wann meine Geräte erfasst bzw. angepasst werden?

Sie erhalten schriftlich, per Brief oder wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, per Mail, den jeweiligen Besuchstermin unseres Technikers zugesandt. Es ist wichtig, dass der Techniker an dem genannten Termin Zugang zu den Gasgeräten erhält. Können Sie den im Brief genannten Termin nicht wahrnehmen, bitten wir Sie dringend um Rückmeldung, damit wir einen neuen Termin vereinbaren können. Die Kontaktmöglichkeiten sind auf Ihrem Terminanschreiben angegeben.



Muss ich den Techniker in meine Wohnung/mein Haus hereinlassen?

Ja, als Mieter oder Eigentümer sind Sie gesetzlich verpflichtet, den von der enercity Netz GmbH beauftragten Firmen, also den Technikern, Zutritt zum Grundstück und Ihrer Wohnung/Ihrem Haus zu gewähren.



Kann der Techniker sich ausweisen, damit ich von Trittbrettfahrern/Betrügern unterscheiden kann?

Ja, der Techniker besitzt einen Mitarbeiterausweis mit Lichtbild, der ihn als Beauftragten der enercity Netz GmbH ausweist. Zudem wird er Ihnen unaufgefordert eine Sicherheits-PIN nennen, die Sie auf Ihren persönlichen Terminanschreiben finden. Wenn Sie die Terminanschreiben nicht zur Hand haben, rufen Sie gerne die kostenlose Servicenummer des ErdgasBüros 0800.36372489 an. Die Mitarbeitenden können Ihnen den Vor-Ort-Termin dann bestätigen.



Muss meine Heizung während der Anpassung abgeschaltet werden?

Grundsätzlich muss das Gerät für den Zeitraum der Anpassung außer Betrieb genommen werden. Nach der Anpassung wird das Gerät sofort wieder in Betrieb gesetzt. Der ordnungsgemäße Betrieb wird durch eine im Anschluss durchzuführende Abgasmessung dokumentiert. Die Dauer der Abschaltung hängt vom Gerätetyp ab und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten.



Kann ich den Techniker bei der Erfassung unterstützen?

Ja, um die Wärme während der Messungen vom Gasgerät abzuführen, muss das Warmwasser laufen oder einige Heizkörper geöffnet werden. Wenn der Techniker Sie dazu anspricht, können Sie diese Aufgabe gern übernehmen.



Was bedeuten die Kennzeichnungen/Aufkleber auf meinem Gasgerät?

Es handelt sich hierbei um Kennzeichnungen, die von unseren Technikern angebracht werden. Sie geben Aufschluss über die am Gerät vorgenommenen Messungen oder Einstellungen. Damit sind andere Personen, die später an Ihrem Gerät arbeiten oder messen, z. B. der Schornsteinfeger, Ihr Installateur oder der Techniker, für die Anpassung sofort über den Einstellungszustand Ihres Geräts informiert. Die Kennzeichnung ist vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) vorgegeben.



Was tue ich, wenn nach dem Hausbesuch eine Störung auftritt?

Sollte im Nachgang des persönlichen Hausbesuchs im Rahmen der Gasumstellung eine Störung an Ihrer Anlage auftreten, informieren Sie bitte zuerst die enercity Netz GmbH. Sie erreichen die Gasumstellung unter der kostenfreien ServiceNummer 0800.36372489. Rufen Sie uns bitte an, bevor Sie die Behebung durch ein anderes Unternehmen beauftragen. Die Nachbesserung durch enercity Netz GmbH ist für Sie kostenfrei.



Ist die Erfassung und Umstellung abhängig von meinem Gasversorger?

Es spielt keine Rolle, wer Ihr Gasversorger (z. B. enercity, e.on oder Vattenfall) ist. Wenn wir Sie angeschrieben haben, sind Sie an das Gasnetz der enercity Netz GmbH angeschlossen und bei uns Netzkunde. Das gesamte Gasnetz und alle angeschlossenen Geräte müssen erfasst und ggf. umgestellt werden.



Warum muss ich einen Erfassungstermin wahrnehmen, obwohl ich nur einen Gaszähler, jedoch keine Gasgeräte habe?

Die enercity Netz GmbH kennt die Einbausituation von Gasgeräten bei Ihnen nicht und schreibt jeden Kunden mit einem Gaszähler zur Erfassung an.

Grundsätzlich gilt: Gaszähler werden nur in vollständige Gasinstallationen eingebaut, um den Gasverbrauch zu messen. Sollten sich keine Gasgeräte mehr in Ihrem Haushalt befinden, teilen Sie der Gasumstellung das bitte mit und der Gaszähler wird ausgebaut.

Szenario A:

Wenn sich nur temporär, z. B. wegen Umbau, kein Gasgerät in Ihrem Haushalt befindet, teilen Sie bitte der Gasumstellung mit, ab wann wieder Gasgeräte am Netz sind. Wir verschieben den Erfassungstermin dann auf einen späteren Zeitpunkt.

Szenario B:

Wenn sich langfristig, mehr als ein Jahr, kein Gasgerät in Ihrem Haushalt befindet, teilen Sie der Gasumstellung das bitte mit und der Gaszähler wird ausgebaut.



Warum macht der Techniker Fotos von meinen Gasgeräten?

Während der Erfassung werden die Daten Ihrer Gasgeräte vom Techniker auf verschiedenen Wegen dokumentiert, z. B. auf einem Tablet, mit Hilfe von Messgeräten oder auch mit Fotos.

Die erfassten Gerätedaten und aufgenommenen Fotos benötigen wir unter anderem zur Zuordnung Ihres Netzanschlusses und zur eindeutigen Identifizierung des Gasgeräts. Wir bestimmen über die Daten den Anpassungszeitpunkt und können, falls nötig, das zur Anpassung erforderliche Material bestellen.



Welche rechtlichen Grundlagen erlaubt der enercity Netz GmbH das Fotografieren der Gasgeräte, Messeinrichtungen, Zähler und Typenschilder?

a. Datenschutz

Die Fotos werden ausschließlich für die Gasumstellung genutzt. Die Daten sind gesichert, der Zugriff erfolgt ausschließlich über Mitarbeiter der Gasumstellung und über Zugriffsberechtigungen. 

b. Eingriff in die Privatsphäre

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.12.2003 (Az. VI ZR 373/02 sowie VI ZR 404/02) ist es entscheidend, inwieweit von einem Foto Rückschlüsse auf die Privatsphäre einer Person möglich sind.

Für die Gasumstellung werden Fotos vom Gasgerät, dem Typenschild, dem Messprotokoll und dem Zähler benötigt. Zähler und Messprotokoll sind Eigentum der enercity Netz GmbH. Wird beim Fotografieren ein Teil des Bodens oder der Wand aufgenommen, sind keine Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt.

Das Gasgerät und das Typenschild sind zwar Gegenstände im Kundeneigentum, ein Foto lässt aber keine Rückschlüsse über eine Person zu, sofern nur das Gasgerät und/oder das Typenschild abgebildet sind.

Die Techniker der Gasumstellung sind angewiesen, die erforderlichen Fotos auf die Gegenstände zu begrenzen und keine Personen oder persönlichen Gegenstände aufzunehmen.

Die Fotos stellen somit keine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts dar. 

c. Rechtliche Grundlage

 

Die enercity Netz GmbH ist nach § 19a EnWG verpflichtet die Gasumstellung durchzuführen. Dieser Gesamtprozess beinhaltet u. a.

  • Kundeninformationen
  • Korrespondenz mit den Geräteherstellern
  • Disposition von Technikern

Um Fehler bei der Datenerfassung und -verarbeitung zu vermeiden und die sichere Durchführung der Gasumstellung beim Kunden zu garantieren, sind automatisierte, digitalisierte und strukturierte Teilprozesse zwingend erforderlich. Digitalisierte Fotos von technischen Daten und Gerätezuständen sind daher unverzichtbar, um komplexe Prozesse durchführen zu können und eine vollständige und rechtssichere Dokumentation vorzuhalten.

Das Fotografieren ist daher zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtung erforderlich.



Was passiert mit meinen erfassten Daten?

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und werden die erfassten Gerätedaten und Fotos Ihrer Gasgeräte ausschließlich im Einklang mit den Vorschriften zum Datenschutzrecht zum Zweck der optimalen Durchführung der Gasumstellung nutzen.

Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) DSGVO. Diese Vorschrift erlaubt für einen rechtlich vorgeschriebenen Zweck eine umfassende Datenerfassung mit allen sachgerechten Mitteln.

Selbstverständlich haben wir mit allen von uns beauftragten Firmen Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen.


Fragen zu Gasgeräten


Welche Geräte in meinem Haushalt sind betroffen?

Alle Geräte, die an die öffentliche Gasversorgung angeschlossen sind, sind betroffen. In den meisten Haushalten handelt es sich hierbei um Gasthermen und Gasherde. Die Identifikation aller vorhandenen Gasgeräte übernimmt das mit der Erfassung beauftragte Fachunternehmen. 



Kann ich zwischen Erfassung und Anpassung ein neues Gerät kaufen?

Ja, das ist möglich. Da diese immer von einem Fachbetrieb angeschlossen werden müssen, erkennt der Installateur durch einen Aufkleber sofort, ob das Altgerät schon erfasst wurde. Er wird dann dem Netzbetreiber die Daten des neuen Geräts übermitteln.



Müssen für Herde Inbetriebnahmeaufträge durch einen Vertragsinstallateur geschickt werden?

Jedes Gerät, das an die öffentliche Erdgasversorgung angeschlossen wird, muss durch ein Vertragsinstallateur an die enercity Netz GmbH gemeldet werden.

Ausnahme: Herd mit Gassteckdose:

Wenn ein neuer Gasherd beschafft wird, der nicht von einem Vertragsinstallateur angeschlossen und gemeldet wird, muss dieser vom Kunden mit Fotos dokumentiert und an die Gasumstellung gesendet werden:

  • Foto Herd in der Abnahmestelle
  • Foto Typenschild
  • auf Einzelanforderung ggfs. noch ergänzende Informationen


Warum müssen Mängel an Gasgeräten bereits vier Wochen nach der Feststellung behoben werden, obwohl die Umstellung erst in zwei Jahren ansteht?

Die Gasumstellung ist in Erfassung und Anpassung ein Massenprozess mit vielen Teilprozessen, der rund 260.000 Gasgeräte betrifft. Automatisierte und strukturierte Teilprozesse sind für die sichere Durchführung der Gasumstellung beim Kunden zwingend erforderlich. Der Mangelprozess ist nur ein kleiner Teilprozess. Ziel ist es, schnellstmöglich anpassbare, mängelfreie Gasgeräte zur Planung der Anpassungsprozesse zu erhalten. Die Fristen im Teilprozess Mangel richten sich nach dem kritischsten Fall einer Mangelbehebung und sind für alle Kunden verbindlich.



Wie kann die Entsorgung eines Herdes nachgewiesen werden, wenn kein Vertragsinstallateur eingebunden ist?

Die Entsorgung eines Herdes, der nicht von einem Vertragsinstallateur vom Netz genommen wurde, muss von Ihnen schriftlich bestätigt und mit Fotos von der Entsorgung dokumentiert werden:

  • Foto Herd in Anlage
  • Foto Herd bei Abgabe (z.B. Schrotthändler)
  • Foto vom leeren Aufstellplatz

Wenn ein neuer Gasherd beschafft wird, der nicht von einem Vertragsinstallateur angeschlossen und gemeldet wird, da er an eine Gassteckdose angekoppelt wird, muss dieser mit Fotos dokumentiert und an die Gasumstellung gesendet werden:

  • Foto Herd in der Abnahmestelle
  • Foto Typenschild
  • auf Einzelanforderung ggfs. noch ergänzende Informationen


Woran erkenne ich bei einem Wohnungswechsel oder einem Hauskauf, ob die Geräteanpassung bereits durchgeführt wurde oder nicht?

Die Arbeiten werden dokumentiert und die Protokolle/Aufkleber sichtbar am Gasgerät angebracht. Somit wissen der vorherige Betreiber der Gasgeräte, Sie, der Installateur und auch der Bezirksschornsteinfeger über den Status des jeweiligen Geräts Bescheid.



Muss mein Gasgerät angepasst werden, wenn ich mich über einen Gastank im Garten versorge?

Wenn Sie im Garten einen Gastank haben, ist Ihr Haus nicht an das örtliche Gasnetz angeschlossen. Sie nutzen mit hoher Wahrscheinlichkeit Flüssiggas (LNG) und sind deshalb von der Gasumstellung nicht betroffen.


Kosten


Wer bezahlt die Gasumstellung?

Die Kosten der Gasumstellung, auch Marktraumumstellung genannt, werden auf alle Gaskunden deutschlandweit umgelegt (Marktraumumstellungs-Umlage). Nur in dem seltenen Fall, dass Ihr Gasgerät nicht angepasst werden kann, fallen für Sie die Kosten eines Neugeräts an. 

Auch wenn Ihr Gerät bemängelt wird, kommen mögliche Reparaturkosten Ihres Installateurs direkt auf Sie zu. Denn die volle und einwandfreie Funktionalität Ihres Gasgeräts liegt in Ihrer Verantwortung und ist zwingende Voraussetzung für eine Umstellung auf H-Gas.



Wird Gas für mich teurer?

Das Gas wird aufgrund der Umstellung grundsätzlich nicht teurer oder günstiger (s. auch „Wer bezahlt die Gasumstellung?“). Ihr Zähler misst den Gasverbrauch in Kubikmeter (m³). Da H-Gas einen höheren Brennwert als L-Gas hat, wird sich der Verbrauch im Kubikmeter nach der erfolgten Umstellung verringern. Das bedeutet aber nicht, dass das Gas günstiger wird: abrechnungsrelevant ist die verbrauchte Kilowattstunde (kWh). Diese errechnet sich aus den gezählten Kubikmetern multipliziert mit dem höheren Brennwert und der Zustandszahl. Die Menge der berechneten Kilowattstunden bleibt also gleich.



Wer zahlt für eine Mängelbehebung?

Der Eigentümer des Gasgeräts ist für den einwandfreien Betrieb seiner Anlage verantwortlich, daher geht die Mängelbehebung zu Lasten des Eigentümers. Sollten Sie nicht Eigentümer des Gasgeräts sein, reichen Sie die Mängelkarte bitte umgehend an den Eigentümer (z. B. Vermieter oder Hausverwalter) weiter. Nach § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die enercity Netz GmbH aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht befugt, die Mängelbehebung selbst durchzuführen.



Gibt es Förderungen, wenn mein Gerät nicht mehr anpassbar ist?

Wenn Sie Eigentümer einer oder mehrerer Gasgeräte sind und diese im Rahmen der Gasumstellung austauschen, haben Sie die Möglichkeit, eine Kostenerstattung von 100 Euro zu beantragen. Die Kostenerstattung ist seit dem 1. Januar 2017 in § 19 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt und an Bedingungen geknüpft.
Darüber hinaus können Sie gegebenenfalls durch die am 30. Juni 2017 veröffentlichte Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) einen zusätzlichen Anspruch auf Kostenerstattung (rückwirkend zum 1. Januar 2017) beim Geräteaustausch geltend machen. Dieser Anspruch gilt neben bestimmten Bedingungen ausschließlich für Heizgeräte, die als nicht mehr anpassbar deklariert wurden. Dies wird Ihnen, sofern Sie betroffen sind, von uns nach der Geräteerfassung separat schriftlich mitgeteilt.

Informationen zur Förderung erhalten Sie in unserem ErdgasBüro, über den Menüpunkt Förderung unter www.mein-h-gas.de oder über die kostenfreie ServiceNummer 0800.36372889.


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