Wärmewende und Gasumstellung
Die Stadt Hannover hat eine Fernwärmesatzung beschlossen. Wie das mit der Gasumstellung zusammenpasst und ob Sie betroffen sind, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste vorab: Die Gasumstellung ist in § 19a Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben und findet weiterhin uneingeschränkt statt. Wir müssen uns an den vorgegebenen Zeitplan der Erfassung und der Anpassung halten. Näheres zur Umsetzung der Satzung finden Sie unter www.hannover.de.