Wärmewende und Gasumstellung
Die Stadt Hannover hat eine Fernwärmesatzung beschlossen. Wie das mit der Gasumstellung zusammenpasst und ob Sie betroffen sind, erfahren Sie hier.
Das Wichtigste vorab: Die Gasumstellung ist in § 19a Energiewirtschaftsgesetz vorgeschrieben und findet weiterhin uneingeschränkt statt. Wir müssen uns an den vorgegebenen Zeitplan der Erfassung und der Anpassung halten. Näheres zur Umsetzung der Satzung finden Sie unter www.hannover.de.
Finden Sie heraus, ob ihr Gebäude innerhalb des Fernwärmesatzungsgebiets liegt.