Umgang mit nicht anpassbaren Geräten
Nach der Erfassung prüfen wir alle Gasgeräte anhand der uns vorliegen Daten vom DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) sorgfältig auf die Anpassbarkeit an die neue Gasbeschaffenheit. Der DVGW und sein Kompetenznetzwerk entwickeln die Regeln der Technik, nach denen im Gas- und Wasserfach gearbeitet werden soll. Zudem halten wir enge Rücksprache mit den jeweiligen Herstellern.
Wenn Ihr Gasgerät nicht mehr anpassbar sein sollte, informieren wir Sie umgehend per Post. Rufen Sie uns dann gerne unter der kostenlosen ServiceNummer 0800.36372489 an und wir besprechen ein mögliches weiteres Vorgehen mit Ihnen.
Förderung
Oftmals bieten Energieversorger attraktive Förderprogramme für Neugeräte an. Sie können sich aber auch zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen beraten lassen.
Entscheiden Sie sich im Rahmen der Gasumstellung für die Anschaffung eines Neugeräts, bieten wir Ihnen folgende Fördermöglichkeiten an:
- Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erhalten Sie 100 Euro für ein Neugerät, welches nicht angepasst werden muss.
- Auf Grundlage der Gasgerätekostenerstattungsverordnung (GasGKErstV) erhalten Sie gegebenenfalls zusätzlich eine Kostenerstattung von 100 Euro, 250 Euro oder 500 Euro. Diese ist abhängig vom Alter des Gerätes und gilt nur für Heizgeräte.