Doch was bedeutet das genau?
Bisher wurde das L-Gas für den Nordwesten Deutschlands überwiegend aus den Niederlanden bezogen. Seit 2015 wird nach und nach auf H-Gas umgestellt. Der Grund dafür sind abnehmende Fördermengen. Länder mit sicheren Gasvorkommen – wie zum Beispiel Norwegen – werden daher in Zukunft das neue H-Gas liefern.
Damit alle an das Gasnetz angeschlossenen Geräte einwandfrei mit dem neuen H-Gas laufen, müssen sie zwingend technisch angepasst werden. Nur so können Sie Ihre Gasgeräte auch weiterhin sicher nutzen.
Übrigens: In Ihrem Netzgebiet müssen rund 260.000 Geräte angepasst werden!
Wer bestimmt, dass die Gasumstellung stattfinden muss?
Um die Versorgung mit Erdgas langfristig zu sichern, ist die Gasumstellung zwingend notwendig. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und in § 19a des Energiewirtschaftsgesetzes geregelt. Für die Gasumstellung ist der örtliche Verteilnetznetzbetreiber, bei Ihnen die enercity Netz GmbH, zuständig. Das Netzgebiet für die Gasumstellung umfasst: Stadt Hannover, Stadt Langenhagen, Alt-Laatzen, Laatzen-Mitte, Grasdorf und Hemmingen-Westerfeld, Stadt Ronnenberg plus Ortsteile Benthe und Empelde, sowie Stadt Seelze.
Wer organisiert die Gasumstellung?
Die Erfassung Ihrer Geräte und die anschließende technische Anpassung wird durch uns, Ihrem Netzbetreiber, organisiert. Wir beauftragen spezialisierte Fachunternehmen für den gesamten Umstellungsprozess und informieren Sie rechtzeitig und schriftlich über anstehende Termine für die Technikerbesuche und die durchzuführenden Arbeiten.
Für uns tätige Fachunternehmen im Rahmen der Gasumstellung:
- Elmatic GmbH
- enercity AG
- Energie Mess- und Servicedienste GmbH
- Enseco GmbH
- Gatter3 Technik GmbH
- NGC.Tec GmbH
- regiocom Netzdienste GmbH
- Runkel GmbH & Co. KG
- Veolia Industrie Deutschland GmbH
Wer trägt die Kosten der Gasumstellung?
Erfassung und Anpassung von anpassungsfähigen Gasgeräten sind im Rahmen der Gasumstellung für Sie kostenlos.
Nur in dem seltenen Fall, dass Ihr Gasgerät nicht angepasst werden kann, fallen für Sie die Kosten eines Neugerätes an. Die Wahrscheinlichkeit liegt bei rund zwei Prozent aller umzustellenden Geräte. Hierzu infomieren wir Sie rechtzeitg schriftlich.
Auch wenn Ihr Gerät bemängelt wird, kommen mögliche Reparaturkosten Ihres Installateurs direkt auf Sie zu. Denn die volle und einwandfreie Funktionalität Ihres Gasgeräts liegt in Ihrer Verantwortung und ist zwingende Voraussetzung für eine Umstellung auf H-Gas. Sie erhalten einen Mängelbericht von unserem Techniker, den Sie mit Ihrem Installateur besprechen können.
Die Gesamtkosten der Gasumstellung fließen in die Netzentgelte mit ein und werden am Ende auf alle Erdgasnutzer in Deutschland umgelegt.